

- Mehr als 201.030 der Ansprüche von Kreditnehmern betreffen öffentliche oder private gemeinnützige Hochschulen, nicht nur gewinnorientierte Schulen.
- Die Bewilligungsquoten für Leistungsanträge sind bei privaten, gemeinnützigen Hochschulen doppelt so hoch wie bei gewinnorientierten Einrichtungen.
- Die Beschwerden beziehen sich häufig auf die Beschäftigungsaussichten, die Programmkosten und die Anrechnung von Studienleistungen, die je nach Art der Einrichtung variieren.
Die Vergabe von Studentenkrediten an solche, die auf Betrugsanzeigen von Kreditnehmern zurückzuführen sind, galt lange Zeit als Problem, das auf private Hochschulen beschränkt war. Neue Daten der Bundesregierung zeigen jedoch, dass dies nicht mehr der Fall ist.
Laut aktuellen Daten, die im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act) erhoben wurden, Gemäß § 22% betreffen alle Ansprüche von Kreditnehmern im Bereich der Verteidigung öffentliche und private gemeinnützige Hochschulen.. Noch überraschender ist, dass Anträge gegen gemeinnützige Hochschulen eine höhere Bewilligungsquote aufwiesen als solche gegen gewinnorientierte Hochschulen: 501 Anträge pro 3.000 Studierende gegenüber nur 231 Anträgen pro 3.000 Studierenden. Diese Daten widersprechen der jahrelangen Annahme, dass Probleme der Kreditnehmerverteidigung auf einen einzigen Sektor der Hochschulbildung beschränkt seien.
Die Vorwürfe umfassen ein breites Spektrum an Fehlverhalten, von überhöhten Einstellungsquoten und Studiengebühren bis hin zu falschen Angaben zu Akkreditierungen und Studienanerkennungen. Obwohl der Großteil der Vorwürfe nach wie vor von privaten Hochschulen stammt, deutet die Präsenz staatlicher und gemeinnütziger Universitäten in diesem Bereich auf ein umfassenderes Problemfeld unter Studierenden hin.
Dieser Perspektivenwechsel ist wichtig. Der Schutz von Kreditnehmern ist nicht nur eine unterstützende Maßnahme für die schlimmsten Akteure, sondern gewinnt in allen Arten von Institutionen zunehmend an Bedeutung. Angesichts Hunderttausender noch anhängiger Anträge bleiben Fragen offen, wer die Ausnahme erhält und warum.
In Verbindung mit: Betrug bei Hochschulrankings und Studienkrediterlass
Welche Einwände kann der Kreditnehmer gegen die Rückzahlung erheben?
Die Einrede des Kreditnehmers hinsichtlich der Rückzahlung Erlässt Bundesstudentendarlehen an Kreditnehmer, die von ihrer Hochschule hinsichtlich der Bildungsprogramme der Hochschule, der Studiengebühren oder der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen irregeführt oder betrogen wurden. Dies dürfte die Entscheidung des Studenten, sich für ein staatliches Studentendarlehen einzuschreiben oder eines aufzunehmen, beeinflusst haben.
Beispiele hierfür sind Lügen über Akkreditierung, Zulassungsvoraussetzungen und Anrechnung von Studienleistungen, die Angabe falscher Informationen über Beschäftigungsquoten und Verdienste nach dem Abschluss sowie die Angabe falscher Informationen gegenüber Hochschulranking-Organisationen.
Zu den wichtigsten Einwänden von Kreditnehmern gegen die Rückzahlung zählen grobe Falschdarstellung, grobes Verschweigen von Tatsachen, Vertragsbruch, aggressive und irreführende Beschäftigungspraktiken sowie Gerichtsurteile gegen die Hochschule. Gerichtsurteile können Feststellungen enthalten, dass die Hochschule gegen Bundes- und/oder Landesgesetze und -vorschriften in Bezug auf Bildungsdienstleistungen, Studiengebühren und die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen verstoßen hat.
Wird der Antrag des Kreditnehmers auf Schuldenerlass vom US-Bildungsministerium genehmigt, erstattet das US-Bildungsministerium den verbleibenden Betrag der für das Studium aufgenommenen Bundesstudienkredite. Bereits geleistete Zahlungen werden ebenfalls zurückerstattet.
Statistiken zum Verteidigungsrecht von Kreditnehmern bei der Rückzahlung
Mehr als drei Viertel (78%) der Verteidigung von Kreditnehmern gegen Rückzahlungsforderungen beziehen sich auf gewinnorientierte Hochschulen, während 22% öffentliche und private gemeinnützige Hochschulen betreffen.
Die Hälfte (501 TP3T) der Anträge auf Verteidigung gegen Rückzahlungsforderungen im Zusammenhang mit privaten, gemeinnützigen Hochschulen wurde genehmigt; dies entspricht fast einem Drittel (291 TP3T) aller Anträge. Knapp ein Viertel (231 TP3T) der Anträge auf Verteidigung gegen Rückzahlungsforderungen im Zusammenhang mit gewinnorientierten privaten Hochschulen wurde genehmigt; dies entspricht 711 TP3T aller Anträge.
kaum Es wurden keine Anträge im Zusammenhang mit öffentlichen Hochschulen genehmigt.Dies könnte jedoch daran liegen, dass viele dieser Anträge noch in Bearbeitung sind.
Wie aus dieser Tabelle hervorgeht, sind noch 781.030.000 Anträge auf Verteidigung von Kreditnehmern gegen Rückzahlungsforderungen im Zusammenhang mit öffentlichen Hochschulen anhängig, verglichen mit 611.030.000 Anträgen im Zusammenhang mit gewinnorientierten privaten Hochschulen und 391.030.000 Anträgen im Zusammenhang mit privaten gemeinnützigen Hochschulen.
Mehr als 80% der noch ausstehenden Anträge entfallen auf gewinnorientierte private Hochschulen, 19% auf private gemeinnützige Hochschulen (10%) und öffentliche Hochschulen (9%).
Zu den häufigsten Argumenten gehören Beschäftigungsmöglichkeiten, die Kosten des Programms und die Art der Darlehen, Bildungsdienstleistungen, Karriereberatung und die Anrechnung von Studienleistungen.
- Beschäftigungsaussichten (15,71 TP3 TT)
- Programmkosten und Art der Darlehen (14.0%)
- Bildungsdienstleistungen (13.6%)
- Professionelle Dienstleistungen (13.2%)
- Anrechnung von Studienleistungen (10.3%)
- Sonstige (8.1%)
- Beschäftigungsquote (5,8%)
- Registrierung erforderlich (5.6%)
- Annahme und Notwendigkeit der Registrierung (4.7%)
- Zulassungsselektivität (4,6%)
- Zusicherungen gegenüber Dritten (4.0%)
- Vertragsbruch (0,3%)
- Gerichtsentscheidung (0.1%)
Die meisten Ansprüche sind proportional zur Anzahl der Anfragen, mit wenigen Ausnahmen.
- A An privaten, gemeinnützigen Hochschulen bezieht sich ein größerer Anteil der Beschwerden auf die Vermittlungsquote als an privaten, gewinnorientierten Hochschulen.20,5% gegenüber 4,2%. 40% der Beschwerden über die Vermittlungsquote betreffen private, gemeinnützige Hochschulen, während 60% bei gewinnorientierten privaten Hochschulen auftreten. Dies dürfte sich von der üblichen Quote von 80% bis 90% für andere Beschwerden an gewinnorientierten privaten Hochschulen unterscheiden.
- A Der größte Anteil der Beschwerden an staatlichen Hochschulen bezieht sich auf die Kosten des Studiengangs und die Art der Darlehen. (17,9%) im Vergleich zu gewinnorientierten privaten Hochschulen (13,9%) und gemeinnützigen privaten Hochschulen (12,4%).
- A Ein größerer Anteil der Beschwerden an öffentlichen Hochschulen bezieht sich auf Bildungsdienstleistungen. (15,5%) im Vergleich zu gewinnorientierten privaten Hochschulen (13,7%) und gemeinnützigen privaten Hochschulen (11,5%).
- A Ein größerer Anteil der Beschwerden an privaten, gewinnorientierten Hochschulen bezieht sich auf die Beschäftigungsaussichten. (16,3%) im Vergleich zu staatlichen Hochschulen (13,2%) und privaten gemeinnützigen Hochschulen (12,6%). Ebenso bezog sich ein größerer Anteil der Beschwerden an privaten gewinnorientierten Hochschulen auf den Bereich Karriereberatung (13,7%) als an staatlichen Hochschulen (11,9%) und privaten gemeinnützigen Hochschulen (10,4%).
In Verbindung mit: Die 30 teuersten Hochschulen in den Vereinigten Staaten
Ein wichtiger Hinweis zur Rangfolge der Schulen
Private gemeinnützige Organisation: Hierbei handelt es sich um private, gemeinnützige Hochschulen wie Harvard oder Yale.
Eigentum: Dies sind gewinnorientierte Schulen.
allgemein: Hierbei handelt es sich um öffentliche Schulen (wie beispielsweise das System der University of California).
ausländisch: Hierbei handelt es sich um Schulen im Ausland, die über einen gültigen FSA-Schulcode verfügen.
Daten im Zusammenhang mit der Verteidigung und Rückzahlung von Kreditnehmern
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Datensatz für Februar 2023 mit den mehr als 760.000 eingegangenen Anträgen, deren Status, Schultyp und den im Antrag erhobenen Vorwürfen.
Fast 12.800 Kreditnehmer wurden von Rückzahlungsanträgen ausgeschlossen, weil sie in ihrem Antrag kein College angegeben hatten.
Diese Tabelle ist in drei Teile unterteilt, um die Seitenbreite optimal auszunutzen. Die Anzahl der Vorwürfe übersteigt die Anzahl der Anträge der Kreditnehmer auf Rückzahlung, da jeder Antrag mehrere Vorwürfe enthalten kann.
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Akzeptanz und Dringlichkeit der Registrierung |
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Zusicherungen gegenüber Dritten |
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Häufig gestellte Fragen
Welcher Prozentsatz der Ansprüche von Kreditnehmern bezieht sich auf öffentliche und gemeinnützige Hochschulen?
Mehr als drei Viertel (78%) der Abwehr von Rückzahlungsansprüchen der Kreditnehmer beziehen sich auf gewinnorientierte Hochschulen, während 22% öffentliche und private gemeinnützige Hochschulen betreffen.
Warum unterscheiden sich die Bewilligungsquoten für Schuldnerverteidigungen je nach Schultyp?
Es wurden keine Anträge für staatliche Hochschulen genehmigt, und wir haben keine konkreten Daten oder Gründe dafür.
Was sind die häufigsten Vorwürfe in Schuldnerverteidigungsklagen?
Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf Arbeitsvermittlungsdienste, die Art der Studentenkredite und die Kreditvergabe sowie die angebotenen Bildungsdienstleistungen.
Abschließende Gedanken
Die neuesten Daten zu den Verteidigungsansprüchen von Kreditnehmern zeigen, dass Probleme mit Studentenkrediten nicht auf gewinnorientierte Bildungseinrichtungen beschränkt sind.
Beschwerden und Genehmigungen nehmen auch an privaten, gemeinnützigen und öffentlichen Hochschulen zu, was auf ein breiteres Muster studentischer Unzufriedenheit und potenziellen Fehlverhaltens hindeutet.
Mit zunehmender Bearbeitung der Anträge kann sich der Fokus über die üblichen Ziele hinaus verlagern. Kreditnehmer, die eine Antragstellung erwägen, sollten ihre Erfahrungen sorgfältig dokumentieren, da die Bewilligungsquoten je nach Art des Instituts und des Antrags stark variieren.
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Diese Daten basieren auf einem Antrag nach dem Freedom of Information Act (FOIA), der am 9. Januar 2023 gestellt wurde. Die Antwort ging am 12. März 2024 ein. Die Daten entsprechen dem Stand vom 22. Februar 2023.


